In Italien ist Mediation nicht mehr „auf Probe“, sondern gesetzlich verankert

von Alessio Bellanza

Bis zum 20. September diesen Jahres hätte der Gesetztgeber Zeit gehabt, die Teilnahme an einer Mediation in bestimmten Zivil- und Handelsverfahren als Voraussetzung für die Einleitung eines Gerichtsverfahrens als verpflichtend zu erklären. Erfreulicherweise hat der Senat eine Erhöhung der Staatshaushaltsausgabenin Höhe von 3,4 Millionen Euro und die gesetzliche Verankerung von Mediation bei Zivil- und Handelssachen als Teil dieser Maßnahme beschlossen. Das Parlament hat den Änderungsantrag für die Beendigung der Befristung bis September 2017 zur Erprobung der Mediation genehmigt und und in der Folge den Justizminister verpflichtet, den Parlamentskammern jährlich über die Ergebnisse der Mediationsverfahren zu berichten

Und nach nunmehr vier Jahren ist die Mediation endlich nicht mehr ein Verfahren „auf Zeit“, sondern bekommt einen festen Platz im rechtlichen Gefüge. Somit wird ein Instrument etabliert, was als einziges außergerichtliches Verfahren die Reduzierung von Rechtsstreitigkeiten um mehr als 12% in den letzten Jahren ermöglicht hat.

Der Änderungsantrag bewirkt eine Modifizierung des ersten Paragraphen des Artikels 5 der Gesetzesverordnung 28/2010 und eine Ersetzung des dritten und vierten Absatz: „Die Erprobung des Mediationsverfahrens ist Voraussetzung für die Einleitung des Gerichtsverfahrens. Die vorliegende Bestimmung wird für vier Jahre nach dem Datum des Inkrafttretens wirksam. Nach Ablauf von zwei Jahren ab dem Datum des Inkrafttretens werden auf Initiative des Justizministerium die Ergebnisse dieser Versuchsphase evaluiert “. Diese Absätze werden durch folgenden Absatz ersetzt: „Von 2018 an erstattet der Justizminister den Parlamentskammern jährlich Bericht über die Auswirkungen und die Ergebnisse, die aus der Anwendung der Bestimmungen dieses Paragraphs resultieren“.

Die Quartalstatistiken des Justizministeriums zeigen eine progressive Zunahme der Einwilligungen an der Teilnahme an einem Mediationsverfahren nach dem ersten Treffen. Das Ministerium hat vor kurzem offizielle Zahlen über Mediationsanfragen für den Zeitraum Januar bis März 2017 veröffentlicht. Für diesen Zeitraum gab es 52.000 Anfragen, ganze 3.000 mehr als im vorausgegangenen Halbjahr. Darüber hinaus zeigen die Statistiken, dass wenn die Konfliktparteien nach einem ersten Treffen zu einer Mediation einwilligen, in 58 % der Fälle eine Einigung erzielt wird.

Hiermit wird einem Verfahren Anerkennung verliehen, das innerhalb von vier Jahren beträchtlich dazu beigetragen hat, Hunderte von Tausenden von Rechtsstreitigkeiten zwischen Bürgern und Unternehmen beizulegen und somit den Bearbeitungsrückstand der Gerichte zu reduzieren.

Artikel vom 24.06.2017
Quelle: http://www.spfmediazione.it/2017/06/24/la-mediazione-non-e-piu-in-prova-la-stabilizzazione-e-la-legge/
Übersetzung: Felicia Guarini, http://daccordo.de/

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